AGB – Stand: 08.04.2007
I. Geltungsbereich
1.
Aufträge
werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen
bedürfen der Schriftform.
II. Auftragserteilung und
Leistungsumfang
2.
Die
Uhren Fachwerkstatt erbringt als Dienstleister im
Bereich der Uhren Reparatur Serviceleistungen nach Maßgabe und im Umfang, wie
vom Kunden im Reparaturauftrag beschrieben und von der Uhren Fachwerkstatt bestätigt.
3.
Hat
der Kunde bei Erteilung des Auftrages den Reparaturauftrag nicht ausdrücklich
auf bestimmte Teile und/oder die Behebung bestimmter Mängel bezeichnet, setzt
sich die Uhren Fachwerkstatt mit dem Kunden zur Klärung des Reparaturumfangs in
Verbindung.
4.
Hat
der Kunde den Auftrag im vorbeschriebenen Sinne
beschränkt, wird die Uhren Fachwerkstatt nur die in Auftrag gegebenen konkreten
Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit im Sinne herstellen.
In solchen Fällen ist es möglich, dass die Uhr trotz Ordnungsgemäß ausgeführtem
Auftrag schwerwiegende Funktionsstörungen aufweist.
5.
Setzt
der Kunde der Uhren Fachwerkstatt ein Kostenlimit und kann die Reparatur zu den
vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werden, wird bei Feststellung die
Reparaturmaßnahme erst dann weitergeführt, wenn der Kunde sein Einverständnis
zu Durchführung der erforderlichen Arbeit zum bekannt gegebenen höheren Preis
gegeben hat. Verweigert der Kunde die Zustimmung zur vollständigen Reparatur
zum dem Kunden bekannten höheren Preis, erhält er die Uhr in dem Zustand
zurück, in dem sich die Uhr zum Benachrichtigungszeitpunkt befunden hat.
6.
Die
Uhren Fachwerkstatt gewährleistet bei der Durchführung ihrer Dienstleistungen die
geforderte Sorgfalt und den gegebenen Normen entsprechende Qualität.
III. Ermittlung des Reparaturpreises
1.
Die
Uhren Fachwerkstatt erstellt eine Fehler - und Reparaturpreisermittlung nur auf
besonderen Auftrag. Wenn ein vom Kunden festgesetztes Reparaturpreislimit nicht
eingehalten werden kann, wird ebenfalls eine Ermittlung des voraussichtlichen
Reparaturpreises durchgeführt, wenn absehbar ist, dass die entstehenden neuen
Kosten im Verhältnis zum Wert der in Bearbeitung befindlichen Uhr stehen.
Dieser neue Reparaturpreis ist verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 14
Tagen erteilt wird. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der
Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dass diese Arbeiten erforderlich
sind und die Netto – Gesamtkosten um nicht mehr als 10 % erhöhen.
2.
Im
Rahmen der Erstellung einer Fehler – und Reparaturpreisermittlung sind bereits
Eingriffe in die Uhr erforderlich. Die daraus resultierenden Folgen lassen sich
häufig nicht beheben, wenn der Kunde nach Erstellung des entsprechenden
Angebotes den Auftrag zur Reparatur nicht erteilt. Ein Anspruch auf
Zurücksetzung in den Ursprungszustand besteht nur, wenn der Kunde dies
ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.
IV. Auftragsabwicklung, wenn kein
Fehler festgestellt werden kann
1.
Fehlerfrei
ist eine Uhr dann, wenn sie unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen
einwandfrei arbeitet.
2.
Stellt
sich heraus, dass die Uhr fehlerfrei arbeitet, hat die Uhren Fachwerkstatt den
Auftrag ausgeführt, wenn und sobald die Feststellung erfolgt. Auch in solchen
Fällen schuldet der Kunde die Bezahlung nachstehend bezeichneter und nach der
Service-Preisliste ermittelter Kosten.
V. Preiserstellung und Zahlung
1.
Maßgeblich
für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise
laut Service-Preisliste.
2.
Für
die Berechnung werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur
Service-Leistung
3.
benötigten
Ersatzteile zugrunde gelegt. Im Regelfall wird dem Kunden ein Kostenangebot
erstellt.
4.
Die
Fertigstellung wird dem Kunden unter Mitteilung des Rechnungsbetrages
angezeigt.
5.
Die
Auslieferung der Uhr an den Kunden erfolgt nur durch Zahlung per Vorkasse
(Überweisung), barer Bezahlung bei Selbstabholung und Lieferung oder Zahlung
der Nachnahme bei Postversand.
6.
Ist
ausnahmsweise Auslieferung gegen Rechnung vereinbart, ist der entsprechende
Rechnungsbetrag mit dem Tage der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
7.
Wird
eine Nachnahme nicht eingelöst, erhält der Kunde eine weitere Aufforderung,
die Nachnahme einzulösen,
beziehungsweise den Reparaturgegenstand gegen Barzahlung abzuholen. Im Falle
des Verzuges hat die Uhren Fachwerkstatt Anspruch auf Erhebung von
Lagergebühren und Verzugszinsen von 10%.Ab 30 Tagen nach Rechnungslegung bzw.
15 Tagen nach der ersten Benachrichtigung tritt der Verzug ein.
VI. Versand und Kosten des Versandes
1.
Alle
Fracht-, Frachtneben – und Verpackungskosten gehen zu
Lasten des Kunden.
2.
Für
eingesandte/überbrachte Gegenstände geht die Gefahr auf die Uhren Fachwerkstatt
über, sobald diese Gegenstände bei der Uhren Fachwerkstatt eingehen.
3.
Bei
Rückgabe des Gegenstandes geht die Gefahr mit der Übergabe an die Post oder an
einen Spediteur/Frachtführer oder Paketdienst auf den Kunden über. Das gilt
auch, wenn und wann die Uhr das Betriebsgelände der Uhren Fachwerkstatt anderweitig
verlassen hat.
4.
Der
Kunde genehmigt, dass der Gegenstand auf dem gleichen Weg zurückgesandt.
VII. Pfandrecht des Werkunternehmens
und unterlassene Abholung
1.
Wird
der Rechnungsbetrag vom Kunden nicht bezahlt, steht der
Uhren Fachwerkstatt wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein
gesetzliches Pfandrecht an dem Gegenstand zu.
2.
Löst
der Kunde den ihm per Nachnahme übersandten Gegenstand auch nach der in Ziffer
V. aufgeführten Aufforderung nebst Zinsen und Lagergebühren nicht ein oder
veranlasst gegen entsprechende Barzahlung die Abholung, erhält er eine 2.
Aufforderung zur Zahlung binnen einer Frist von maximal 2 Wochen. Zahlt der Kunde
auch nach der 2. Aufforderung nicht fristgemäß, kann die Uhren Fachwerkstatt
den Gegenstand
3.
des
Kunden freihändig verkaufen.
4.
Auf
die Einhaltung der Vorschriften der §§ 1221ff und 1235 ff BGB verzichten die
Parteien wechselseitig. Ein Mehrerlös ist an den Kunden – für die Uhren
Fachwerkstatt spesenfrei – auszuzahlen.
VIII. Gewährleistung für Reparatur
und Haftung
1.
Die
Uhren Fachwerkstatt gewährleistet die einwandfreie und fachgerechte
Durchführung ihrer Arbeiten. Mängel in Bezug auf die durchgeführte Reparatur
werden am betreffenden Gegenstand unentgeltlich nachgebessert, wenn und soweit
sie von der Uhren Fachwerkstatt zu vertreten sind und bei der Versendung oder Abholung
vorhanden waren.
2.
Zur
Mängelbeseitigung hat der Kunde der Uhren Fachwerkstatt Zeit und Gelegenheit zu
gewähren und dafür zu sorgen, dass der reparierte Gegenstand unverzüglich nach
Feststellung dieser Mängel zur Untersuchung und zur Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen
der Uhren Fachwerkstatt oder deren Beauftragten zur Verfügung steht. Andere als
die Nachbesserungsrechte werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3.
Für
Schäden oder Verluste an dem Gegenstand haftet die Uhren Fachwerkstatt nur in
insoweit, als die Uhren Fachwerkstatt oder einen Erfüllungsgehilfen ein
Verschulden trifft. Im Fall einer Beschädigung ist die Uhren Fachwerkstatt zur,
für den Kunden kostenlosen Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine
berechtigt. Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür
den Zeitwert, kann die Uhren Fachwerkstatt stattdessen die Ansprüche des Kunden
durch Zahlung des Zeitwertes eines vergleichbaren Gegenstandes erfüllen. Gleiches
gilt bei Verlust. Die Uhren Fachwerkstatt haftet in keinem Fall für
Liebhaberwerte.
4.
Eine
Haftung für Schäden anderer Art oder Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die
Uhren Fachwerkstatt ist zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise
zum Schadensersatz nur verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden
unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach
Entdecken schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche
Verjährungsfrist.
5.
Jegliche
Haftung entfällt, wenn der Kunde, ohne vorheriges Einverständnis der Uhren
Fachwerkstatt, Mängel- beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder
durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch
entstehender Kosten hat der Kunde nicht.
IX. Datenschutz
1.
Die
Uhren Fachwerkstatt benötigt zur reibungslosen Durchführung Ihres Auftrages
einige Daten. Dazu gehören unter Anderem Ihr Name und Ihre Anschrift.
2.
Für
die interne Auftragsabwicklung speichern wir darüber hinaus für uns zwingend
erforderliche Daten wie das Datum Ihres Auftrages und den Zeitpunkt des
Ausgangs an Sie.
3.
Um
diese Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung unserer Dienste aber auch für
Marktforschungszwecke und Werbezwecke nutzen zu können, benötigen wir folgend
Einwilligung von Ihnen: „Ich bin damit einverstanden, dass die Uhren
Fachwerkstatt die oben genannten Daten zum Zwecke der Werbung, Markforschung
und zur bedarfsgerechten Gestaltung seines Dienstes speichert, verarbeitet und
nutzt und an Geschäftspartner weitergibt. “ Diese Einwilligung können Sie
elektronisch bei der Registrierung Ihrer Daten abgeben. Ihre Einwilligung
können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
4.
Die
Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden
im Bedarfsfall genutzt, um bei Wirtschaftsinformationen eine Bonitätsprüfung zu
veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend der Vorschriften des § 33
Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).