AGB – Stand: 08.04.2007

              

 

I. Geltungsbereich 

 

1.      Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

 

II. Auftragserteilung und Leistungsumfang

 

2.      Die Uhren Fachwerkstatt erbringt als Dienstleister im Bereich der Uhren Reparatur Serviceleistungen nach Maßgabe und im Umfang, wie vom Kunden im Reparaturauftrag beschrieben und von der Uhren Fachwerkstatt bestätigt.

3.      Hat der Kunde bei Erteilung des Auftrages den Reparaturauftrag nicht ausdrücklich auf bestimmte Teile und/oder die Behebung bestimmter Mängel bezeichnet, setzt sich die Uhren Fachwerkstatt mit dem Kunden zur Klärung des Reparaturumfangs in Verbindung.

4.      Hat der Kunde den Auftrag im vorbeschriebenen Sinne beschränkt, wird die Uhren Fachwerkstatt nur die in Auftrag gegebenen konkreten Leistungen ausführen, nicht aber die Funktionstüchtigkeit im Sinne herstellen. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Uhr trotz Ordnungsgemäß ausgeführtem Auftrag schwerwiegende Funktionsstörungen aufweist.

5.      Setzt der Kunde der Uhren Fachwerkstatt ein Kostenlimit und kann die Reparatur zu den vorgegebenen Kosten nicht durchgeführt werden, wird bei Feststellung die Reparaturmaßnahme erst dann weitergeführt, wenn der Kunde sein Einverständnis zu Durchführung der erforderlichen Arbeit zum bekannt gegebenen höheren Preis gegeben hat. Verweigert der Kunde die Zustimmung zur vollständigen Reparatur zum dem Kunden bekannten höheren Preis, erhält er die Uhr in dem Zustand zurück, in dem sich die Uhr zum Benachrichtigungszeitpunkt befunden hat.

6.      Die Uhren Fachwerkstatt gewährleistet bei der Durchführung ihrer Dienstleistungen die geforderte Sorgfalt und den gegebenen Normen entsprechende Qualität.

 

III. Ermittlung des Reparaturpreises

 

1.      Die Uhren Fachwerkstatt erstellt eine Fehler - und Reparaturpreisermittlung nur auf besonderen Auftrag. Wenn ein vom Kunden festgesetztes Reparaturpreislimit nicht eingehalten werden kann, wird ebenfalls eine Ermittlung des voraussichtlichen Reparaturpreises durchgeführt, wenn absehbar ist, dass die entstehenden neuen Kosten im Verhältnis zum Wert der in Bearbeitung befindlichen Uhr stehen. Dieser neue Reparaturpreis ist verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 14 Tagen erteilt wird. Die Durchführung nicht vereinbarter Arbeiten bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dass diese Arbeiten erforderlich sind und die Netto – Gesamtkosten um nicht mehr als 10 % erhöhen.

2.      Im Rahmen der Erstellung einer Fehler – und Reparaturpreisermittlung sind bereits Eingriffe in die Uhr erforderlich. Die daraus resultierenden Folgen lassen sich häufig nicht beheben, wenn der Kunde nach Erstellung des entsprechenden Angebotes den Auftrag zur Reparatur nicht erteilt. Ein Anspruch auf Zurücksetzung in den Ursprungszustand besteht nur, wenn der Kunde dies ausdrücklich gegen Kostenerstattung wünscht.

 

IV. Auftragsabwicklung, wenn kein Fehler festgestellt werden kann

 

1.      Fehlerfrei ist eine Uhr dann, wenn sie unter bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen einwandfrei arbeitet.

2.      Stellt sich heraus, dass die Uhr fehlerfrei arbeitet, hat die Uhren Fachwerkstatt den Auftrag ausgeführt, wenn und sobald die Feststellung erfolgt. Auch in solchen Fällen schuldet der Kunde die Bezahlung nachstehend bezeichneter und nach der Service-Preisliste ermittelter Kosten.

 

V. Preiserstellung und Zahlung

 

1.      Maßgeblich für die Berechnung sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise laut Service-Preisliste.

2.      Für die Berechnung werden der erforderliche Zeitaufwand und die zur Service-Leistung

3.      benötigten Ersatzteile zugrunde gelegt. Im Regelfall wird dem Kunden ein Kostenangebot erstellt.

4.      Die Fertigstellung wird dem Kunden unter Mitteilung des Rechnungsbetrages angezeigt.

5.      Die Auslieferung der Uhr an den Kunden erfolgt nur durch Zahlung per Vorkasse (Überweisung), barer Bezahlung bei Selbstabholung und Lieferung oder Zahlung der Nachnahme bei Postversand.

6.      Ist ausnahmsweise Auslieferung gegen Rechnung vereinbart, ist der entsprechende Rechnungsbetrag mit dem Tage der Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

7.      Wird eine Nachnahme nicht eingelöst, erhält der Kunde eine weitere Aufforderung, die  Nachnahme einzulösen, beziehungsweise den Reparaturgegenstand gegen Barzahlung abzuholen. Im Falle des Verzuges hat die Uhren Fachwerkstatt Anspruch auf Erhebung von Lagergebühren und Verzugszinsen von 10%.Ab 30 Tagen nach Rechnungslegung bzw. 15 Tagen nach der ersten Benachrichtigung tritt der Verzug ein.

 

VI. Versand und Kosten des Versandes

 

1.      Alle Fracht-, Frachtneben – und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden.

2.      Für eingesandte/überbrachte Gegenstände geht die Gefahr auf die Uhren Fachwerkstatt über, sobald diese Gegenstände bei der Uhren Fachwerkstatt eingehen.

3.      Bei Rückgabe des Gegenstandes geht die Gefahr mit der Übergabe an die Post oder an einen Spediteur/Frachtführer oder Paketdienst auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn und wann die Uhr das Betriebsgelände der Uhren Fachwerkstatt anderweitig verlassen hat.

4.      Der Kunde genehmigt, dass der Gegenstand auf dem gleichen Weg zurückgesandt.

 

VII. Pfandrecht des Werkunternehmens und unterlassene Abholung

1.      Wird der Rechnungsbetrag vom Kunden nicht bezahlt, steht der Uhren Fachwerkstatt wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein gesetzliches Pfandrecht an dem Gegenstand zu.

2.      Löst der Kunde den ihm per Nachnahme übersandten Gegenstand auch nach der in Ziffer V. aufgeführten Aufforderung nebst Zinsen und Lagergebühren nicht ein oder veranlasst gegen entsprechende Barzahlung die Abholung, erhält er eine 2. Aufforderung zur Zahlung binnen einer Frist von maximal 2 Wochen. Zahlt der Kunde auch nach der 2. Aufforderung nicht fristgemäß, kann die Uhren Fachwerkstatt den Gegenstand

3.      des Kunden freihändig verkaufen.

4.      Auf die Einhaltung der Vorschriften der §§ 1221ff und 1235 ff BGB verzichten die Parteien wechselseitig. Ein Mehrerlös ist an den Kunden – für die Uhren Fachwerkstatt spesenfrei – auszuzahlen.

 

VIII. Gewährleistung für Reparatur und Haftung

1.      Die Uhren Fachwerkstatt gewährleistet die einwandfreie und fachgerechte Durchführung ihrer Arbeiten. Mängel in Bezug auf die durchgeführte Reparatur werden am betreffenden Gegenstand unentgeltlich nachgebessert, wenn und soweit sie von der Uhren Fachwerkstatt zu vertreten sind und bei der Versendung oder Abholung vorhanden waren.

2.      Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Uhren Fachwerkstatt Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dafür zu sorgen, dass der reparierte Gegenstand unverzüglich nach Feststellung dieser Mängel zur Untersuchung und zur Durchführung der Gewährleistungsmaßnahmen der Uhren Fachwerkstatt oder deren Beauftragten zur Verfügung steht. Andere als die Nachbesserungsrechte werden ausdrücklich ausgeschlossen.

3.      Für Schäden oder Verluste an dem Gegenstand haftet die Uhren Fachwerkstatt nur in insoweit, als die Uhren Fachwerkstatt oder einen Erfüllungsgehilfen ein Verschulden trifft. Im Fall einer Beschädigung ist die Uhren Fachwerkstatt zur, für den Kunden kostenlosen Instandsetzung verpflichtet, aber auch alleine berechtigt. Ist die Instandsetzung unmöglich oder übersteigt der Aufwand dafür den Zeitwert, kann die Uhren Fachwerkstatt stattdessen die Ansprüche des Kunden durch Zahlung des Zeitwertes eines vergleichbaren Gegenstandes erfüllen. Gleiches gilt bei Verlust. Die Uhren Fachwerkstatt haftet in keinem Fall für Liebhaberwerte.

4.      Eine Haftung für Schäden anderer Art oder Folgeschäden wird ausgeschlossen. Die Uhren Fachwerkstatt ist zur Beseitigung von Mängeln oder Schäden beziehungsweise zum Schadensersatz nur verpflichtet, wenn die aufgetretenen Mängel und Schäden unverzüglich nach Ihrer Entdeckung, jedenfalls nicht später als eine Woche nach Entdecken schriftlich angezeigt worden sind. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

5.      Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde, ohne vorheriges Einverständnis der Uhren Fachwerkstatt, Mängel- beziehungsweise Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Einen Anspruch auf Erstattung dadurch entstehender Kosten hat der Kunde nicht.

 

IX. Datenschutz

 

1.      Die Uhren Fachwerkstatt benötigt zur reibungslosen Durchführung Ihres Auftrages einige Daten. Dazu gehören unter Anderem Ihr Name und Ihre Anschrift.

2.      Für die interne Auftragsabwicklung speichern wir darüber hinaus für uns zwingend erforderliche Daten wie das Datum Ihres Auftrages und den Zeitpunkt des Ausgangs an Sie.

3.      Um diese Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung unserer Dienste aber auch für Marktforschungszwecke und Werbezwecke nutzen zu können, benötigen wir folgend Einwilligung von Ihnen: „Ich bin damit einverstanden, dass die Uhren Fachwerkstatt die oben genannten Daten zum Zwecke der Werbung, Markforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung seines Dienstes speichert, verarbeitet und nutzt und an Geschäftspartner weitergibt. “ Diese Einwilligung können Sie elektronisch bei der Registrierung Ihrer Daten abgeben. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.

4.      Die Vertragsdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort) werden im Bedarfsfall genutzt, um bei Wirtschaftsinformationen eine Bonitätsprüfung zu veranlassen. Dieser Hinweis erfolgt entsprechend der Vorschriften des § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).